Willkommen…

…und helfen Sie mit, die humanitäre Katastrophe in der Ukraine zu beenden!

Spenden Sie, z.B. für die Arbeit von „Ärzte ohne Grenzen“ oder direkt an das Hilfsbündnis „Aktion Deutschland hilft

Spendenkonto | DE62 3702 0500 0000 1020 30

 

…auf den Seiten von Forspol, ihrem unabhängigen Technical Due Diligence-Spezialisten!

Wir haben uns Anfang 2022 mit der Hamburger RE-Solutions GmbH verstärkt und freuen uns auf neue Projekte in einem wachsenden Team! RE-Solutions bringt große Erfahrung im Bereich der Technical Due Diligence und des technischen Asset Managements mit. Der bisherige Alleingesellschafter und Geschäftsführer Armin Völker ist nun neben Sören Scheffelt-Holst Mitgesellschafter und weiterer Geschäftsführer der neuen Forspol GmbH.

Über unsere Büros in Hamburg und Freiburg sowie unseren Berliner Standort sind wir jetzt bundesweit noch schneller vor Ort.

Und mit neuen Ideen bei Ihnen, wie zum Beispiel der Integration von ESG-Kriterien in die TDD, von Nachhaltigkeitsaspekten im Asset Management oder einfach der Durchführung klimaneutraler Projekte.

Wir freuen uns auf ein Gespäch mit Ihnen!

 

COVID-19 | Grundsätze zu Begehungen während der Pandemie

Wir führen weiterhin Vor-Ort-Besichtigungen von Liegenschaften durch. Da der Infektionsschutz aller Beteiligten an erster Stelle steht, bitten wir folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Besichtigungen können nur im zulässigen Rahmen des Infektionsschutzgesetztes des Bundes (IfSG) und der jeweiligen Rechtsverordnungen des Landes zum Infektionsschutz vorgenommen werden, in dem sich die Liegenschaft befindet.
  • Generell bitten wir, Besichtigungen auf möglichst wenige Personen vor Ort zu beschränken.
  • Besichtigt werden können neben den Gemeinschaftsbereichen nur unvermietete oder über einen längeren Zeitraum ungenutzte Räume.
  • Je nach Infektionslage ist das Tragen einer Mund-Nase-Maske über den Zeitraum der Begehung unbedingt empfehlenswert: zum Selbst- und Fremdschutz der begehenden Personen bitten wir um einen hohen Schutzstandard der Masken (FFP 2 oder KN 95, ohne Ventil).
  • Bei Nichtbeachtung von verordneten Schutzmaßnahmen behalten wir uns vor, die Begehung nicht anzutreten oder abzubrechen.
  • Bitte beachten Sie, dass durch sich kurzfristig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen oder Infektionen von Mitarbeiter*innen bereits geplante Besichtigungen verhindert werden können.